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Willkommen auf Aktiv-CB-Funker


 

 

Freenet

Im Freenet Bereich bei 149 MHz sind nur Handfunkgeräte mit fest montierter Antenne zugelassen. Die max. Sendeleistung im Freenet Bereich beträgt 1 Watt. Es ist nicht erlaubt mit erweiterten Amateurfunkgeräten diesen Bereich sendeseitig zu nutzen. Die Wellenlänge im Freenet Bereich bei 149 MHz beträgt 2 Meter.

Kanal 1 – 149.0250 Mhz – FM
Kanal 2 – 149.0375 Mhz – FM
Kanal 3 – 149.0500 Mhz – FM
Kanal 4 – 149.0875 Mhz – FM
Kanal 5 – 149.1000 Mhz – FM
Kanal 6 – 149.1125 Mhz – FM

Freenet digitale Frequenznutzung

MHz Kanalbreite in kHz MHz Kanalbreite in kHz
149,0250 12,5 149,021875 6,25
149,0375 12,5 149,028125 6,25
149,0500 12,5 149,034375 6,25
149,0875 12,5 149,040625 6,25
149,1000 12,5 149,046875 6,25
149,1125 12,5 149,053125 6,25
    149,084375 6,25
    149,090625 6,25
    149,096875 6,25
    149,103125 6,25
    149,109375 6,25
    149,115625 6,25

Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019 [1] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst:

So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.

[1] Amtsblattverfügung Nr.60/2019

Mit der Amtsblattverfügung Nr. 25/2025 [2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst:

nicht zugelassen sind:

  • ortsfeste Funkstellen
  • externe Antennen
  • Relais Betrieb
  • dürfen weder als Teil eines Infrastrukturnetzes (z. B. Internetanbindung) noch als
  • Repeater oder Relais verwendet werden.

Genaue Infos bitte dem Amtsblatt entnehmen

[2] Amtsblattverfügung Nr.12/2025

Befristung

Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.

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Damals und Heute

 

CB-Funk – von den Anfängen bis heute

Der CB-Funk entstand in den späten 1940er Jahren in den USA und ist in Deutschland seit 1975 legal. Inzwischen hat sich viel verändert – Entwicklungen, die sich die Funker der ersten Stunde kaum vorstellen konnten. Zu Beginn standen lediglich 12 Kanäle zur Verfügung, die Betriebsart war ausschließlich AM, und die Sendeleistung betrug gerade einmal 500 Milliwatt. Heute sieht das ganz anders aus: CB-Funker können sich legal auf 80 Kanälen bewegen. In den frühen 80ern kamen bereits 40 Kanäle und FM hinzu, und mittlerweile ist sogar die damals streng verbotene Betriebsart SSB zugelassen – mit 40 Kanälen und einer Sendeleistung von 12 Watt.

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